
Antragsverfahren
Die Celenus Klinik Ortenau besitzt einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V und wird von der Deutschen Rentenversicherung (DRV), den gesetzlichen Krankenkassen, Privaten Krankenversicherungen (Beihilfe) sowie sonstigen Kosten- und Leistungsträgern im Rahmen von Vorsorge-, Rehabilitations- und Krankenhausbehandlungen belegt. Die Klinik ist zudem vom Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) als Gemischte Krankenanstalt anerkannt und führt daher auch akutpsychiatrische Behandlungen durch.
Um Leistungen zur Akutbehandlung oder zur medizinischen Rehabilitation zu erhalten, müssen Sie diese grundsätzlich selbst vorab beantragen.
- Rehabilitationsantrag bei gesetzlichen Renten- oder Krankenversicherungen
- Sprechen Sie mit Ihrem Haus- oder Facharzt über Ihren Wunsch nach einer Rehabilitation. Falls eine Rehabilitation aus medizinischer Sicht angezeigt ist, wird Ihr Arzt Sie bei der Suche nach der für Sie passenden Rehabilitationsmaßnahme sowie dem zuständigen Kostenträger unterstützen.
- Antragsformulare bekommen Sie vom zuständigen Kostenträger (in der Regel Renten- oder Krankenversicherung) oder bei den Auskunfts- und Beratungsstellen sowie gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation. Die meisten Kostenträger bieten die Formulare über ihre Homepage zum Download an. Die genannten Stellen, Ihr Haus- oder Facharzt, aber auch wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen beim Ausfüllen der Formulare. Je nach Kostenträger muss die Notwendigkeit der medizinischen Rehabilitation von Ihrem Haus- oder Facharzt in Form eines Befundberichtes oder vom unabhängigen Gutachter bestätigt werden.
- Den ausgefüllten Antrag reichen Sie inkl. der ärztlichen Stellungnahme bei Ihrer Krankenkasse oder Rentenversicherung mit der Bitte um Kostenübernahme ein.
- Sie haben nach § 9 SGB IX ein Wunsch- und Wahlrecht und können Einfluss darauf nehmen, in welche Rehabilitationsklinik Sie kommen, sofern diese zertifiziert ist und keine medizinischen Gründe entgegenstehen. Die Kliniken der Celenus-Gruppe verfügen über ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagementsystem nach § 20 Abs. 2 a SGB IX. Sie können somit bereits bei der Antragstellung darauf hinweisen, dass Sie die Rehabilitationsmaßnahme gerne in einer der Celenus-Kliniken durchführen möchten.
- Rehabilitationsantrag bei privaten Krankenversicherungen oder Beihilfestellen
Wenn Sie nicht Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung sind, erklären sich unter bestimmten Voraussetzungen Beihilfestellen, berufsständische Versorgungswerke oder private Krankenversicherungen bereit, die Kosten einer Rehabilitation ganz oder teilweise auf vorherigen Antrag zu übernehmen. Oftmals sind Rehabilitationsleistungen aber auch nicht (oder mit nur sehr geringer Kostenbeteiligung) abgedeckt, insbesondere durch die Private Krankenversicherung. Ebenso gibt es bei den verschiedenen Beihilfestellen große Unterschiede in der Leistungsgewährung.
Es empfiehlt sich daher, an Stelle von Rehabilitation auch die Möglichkeiten einer Krankenhausbehandlung (siehe unten) zu prüfen, hier sind die Versicherungsleistungen erfahrungsgemäß besser und schließen meist auch Wahlleistungen, wie z. B. die Chefarztbehandlung mit ein. Z
ögern Sie nicht, uns im Vorfeld anzusprechen, am Besten noch vor der Kontaktaufnahme mit der Versicherung und/oder der Beihilfestelle. Gemeinsam mit Ihnen klären wir Ihre Möglichkeiten, die Antragswege und welche ärztlichen Atteste Sie ggf. dazu benötigen.
Wenn Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich gerne an die Ȁrztliche Leitung (Dr. med. Olaf Burger)
Antragsverfahren
- Antrag zur Kostenübernahme bei privaten Krankenversicherungen oder Beihilfestellen
- Setzen Sie sich mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle in Verbindung und erkundigen Sie sich, was Sie für die Beantragung einer stationären Behandlungsmaßnahme in einer gemischten Krankenanstalt benötigen.
- In der Regel müssen Sie Ihrem Antrag einen ärztlichen Befundbericht beifügen, aus dem hervorgehen muss, weshalb eine psychosomatische Behandlung erforderlich ist und die Behandlung stationär erfolgen muss bzw. nicht ambulant durchgeführt werden kann. Sollte Ihr Arzt dafür genauere Informationen benötigen, so kann er gerne mit unserem Chefarztsekretariat Kontakt aufnehmen.