Patienten im Aufenthaltsraum
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Beantragung einer Reha-Maßnahme

Antragsverfahren

Die Celenus Klinik Ortenau besitzt einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V und wird von der Deutschen Rentenversicherung (DRV), den gesetzlichen Krankenkassen, Privaten Krankenversicherungen (Beihilfe) sowie sonstigen Kosten- und Leistungsträgern im Rahmen von Vorsorge-, Rehabilitations- und Krankenhausbehandlungen belegt. Die Klinik ist zudem vom Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) als Gemischte Krankenanstalt anerkannt und führt daher auch akutpsychiatrische Behandlungen durch.

Um Leistungen zur Akutbehandlung oder zur medizinischen Rehabilitation zu erhalten, müssen Sie diese grundsätzlich selbst vorab beantragen.

Beantragung einer Krankenhausbehandlung

Antragsverfahren