
Der Kostenträger Ihrer Reha
Auch bei der Kostenübernahme gibt es Unterschiede – je nachdem, welche Versicherung der Rehabilitation zugestimmt hat. Hier die wesentlichen Abweichungen:
Rentenversicherung
Sie genehmigt stationäre und ambulante Behandlungen. Der Patient muss sich an den Kosten mit 10 Euro pro Tag beteiligen. Die Zuzahlung ist allerdings von der jeweiligen Einkommenssituation des Patienten abhängig. Es ist möglich, sich ganz oder teilweise von der Zuzahlung befreien zu lassen. Bei Fragen zur Kostenübernahme erteilt die Rentenversicherung gerne Auskunft.
Bei ambulanten Behandlungen muss der Patient keine Zuzahlung leisten. Allerdings erhält er im Gegensatz zu den Leistungen der Krankenversicherungen keine Verpflegungspauschale. Bei der Anfahrt werden entweder die kompletten Kosten für Zug- bzw. Busfahrkarten oder anteilig Pkw-Fahrtkosten übernommen. Diese Kilometerpauschalen orientieren sich an den Sätzen der Einkommenssteuer (für die ersten 10 km 36 Cent pro km, ab dem 11. km 40 Cent für die einfache Fahrt).
Krankenversicherung
Bei einer stationären Behandlung:
Der Patient muss 10 Euro pro Tag tragen. Enthalten sind darin alle Kosten für die Behandlung, Unterkunft und Verpflegung. Befreiungen sind möglich.
Bei einer ambulanten Behandlung:
Die Krankenkassen erstatten in der Regel einen Zuschuss von höchstens 13 Euro (bei Kleinkindern bis zu 16 Euro) pro Tag für Unterkunft und Verpflegung. Für die Anwendungen selbst muss der Patient erneut 10 Prozent als Eigenanteil bezahlen. Bei der Anfahrt zahlen die Kassen die Zugkosten. Bei Anreise mit dem Pkw gibt es keine genaue Regelung („die Kasse übernimmt die notwendigen Kosten”). Sprechen Sie hier mit Ihrer Krankenkasse.
Zuzahlungsbeschränkungen:
Für die Zuzahlungen von 10 Euro pro Tag gibt es Höchstgrenzen. Sie liegen bei maximal 42 Kalendertagen pro Jahr, wobei diese nicht in ununterbrochener Reihefolge in einer Rehabilitationseinrichtung angefallen sein müssen. Vorherige Rehabilitations -Maßnahmen aus dem gleichen Jahr werden also angerechnet. Die maximale Zuzahlung ist auf 14 Tage beschränkt, wenn sich die Rehabilitations-Maßnahme an eine Krankenhausbehandlung anschließt (AHB).
Krankenversicherung
Die Beihilfe ist eine eigenständige beamtenrechtliche Krankenfürsorge. Durch die Beihilfe beteiligt sich der Dienstherr an den Krankheitskosten. Der Anteil der Beihilfe an den Reha-Aufwendungen richtet sich nach den individuellen Bemessungsgrundsätzen des Beihilfeberechtigten. Der Differenzbetrag wird von einer zusätzlichen Versicherung, meist einer privaten Krankenversicherung getragen, wenn dieses Risiko individuell vertraglich abgesichert ist. Dies ist bei jedem Versicherten sehr unterschiedlich. Lesen Sie bitte in Ihren Versicherungsverträgen nach.
Informationen die Sie bei der Vorbereitung Ihrer Rehabilitationsmaßnahme in unserer Klinik unterstützen.
Begleitperson
Bei einigen Krankheitsbildern hilft die Anwesenheit einer vertrauten Person bei der Genesung. In diesen Fällen ermöglichen wir unseren Patienten die Mitnahme einer Begleitperson. In der Regel wohnen dann Patient und Begleitperson im selben Zimmer (ein Teil unserer Zimmer bietet hierfür ausreichenden Platz). Manchmal ist eine Begleitperson sogar medizinisch notwendig. Dann übernehmen die Kassen einen Großteil der Kosten. Andernfalls können Sie die Kosten selbstverständlich auch selbst tragen. Sie liegen meist in Höhe einer vergleichbaren Hotelübernachtung.
Auf Wunsch kann auch die Begleitperson medizinisch-therapeutische Leistungen in Anspruch nehmen, die separat berechnet werden. Privatversicherte oder beihilfeberechtigte Begleitpersonen können sich diese Kosten oft von ihrer Versicherung rückerstatten lassen.
Sie möchten wissen, ob auch in Ihrem Fall eine Begleitperson sinnvoll ist? Sprechen Sie uns an!